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Erstgespräch

Wann ist eine Energieberatung sinnvoll?

Energieberatung vom Energie-Experten ist immer dann sinnvoll, wenn Sie mit Ihrer Immobilie gewisse Ziele erreichen möchten. Zum Beispiel können Sie den Wert Ihres Eigentums durch energetische Sanierungsmaßnahmen steigern bzw. erhalten oder auch Heizkosten langfristig senken. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass alte Heizungsanlagen höhere Kosten durch höhere CO₂ Steuern verursachen werden. Auch mit steigenden Brennstoffkosten ist zu rechnen. Ich zeige Ihnen auf, was Sie dagegen tun können. Die Energieberatung ist der erste Schritt zur Kostenersparnis und zur Reduktion der CO₂-Bilanz Ihrer Immobilie.

Für wen eine Energieberatung sinnvoll ist

  • Eigentümer*innen von Wohngebäuden

  • Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Hausverwaltungen

  • Nießbrauchberechtigte

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Nach dem ersten unverbindlichen Kontakt definieren wir gemeinsam Ihre Wünsche und Ziele bezüglich Ihrer Immobilie. Anschließend setzen wir uns mit den baulichen Gegebenheiten vor Ort und auf Basis der Bauunterlagen auseinander. Infolgedessen können bereits viele kleine oder große Energieverbraucher erkannt und mögliche Maßnahmen bzw. Einsparpotenziale besprochen werden. Komplexe bauphysikalische sowie anlagentechnische Zusammenhänge werden anhand von Beispielen erklärt und greifbar gemacht.

Was Sie auch interessieren könnte:

Der Bund hat ein großes Interesse daran den CO₂-Ausstoß zu verringern und fördert verschiedenste Maßnahmen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) stellt eine übersichtliche und ausführliche Ist-Analyse und Sanierungsprognose dar. Dieser iSFP wird mit bis zu 80% vom Bund bezuschusst. Die Höchstförderung beträgt bei:

  • Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300€ und bei

  • Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 1.700€.

Bei der Umsetzung bestimmter Maßnahmen des iSFP im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten Sie zusätzlich:

  • einen Zuschuss in Höhe von 5%

  • und die jährlichen maximal förderfähigen Kosten sind seit dem 01.01.2024 von 30.000€ auf 60.000€ erhöht worden.

Diese werden wiederum in der Fördermittelberatung veranschaulicht und übersichtlich gemacht.

(Stand: Januar 2024)

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