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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Was bietet ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Für die geförderte Energieberatung für Wohngebäude wurde der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) entwickelt. Dazu wurde eine bundesweit einheitliche Methodik zur Darstellung des Energieberatungsberichts festgelegt. Sie erhalten einen leicht verständlichen und ansprechend visuell aufbereiteten Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, Energiesparpotenziale und anstehende empfohlene Sanierungsschritte sowie Kosten.

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Bei der Umsetzung bestimmter Maßnahmen des iSFP im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten Sie zusätzlich:

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  • einen Zuschuss in Höhe von 5%

  • und die jährlichen maximal förderfähigen Kosten sind seit dem 01.01.2024 von 30.000€ auf 60.000€ erhöht worden.

Förderung?

Der iSFP wird mit 80% der Kosten für eine Energieberatung für Wohngebäude gefördert. Die Höchstförderung beträgt bei

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  • Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300€ und bei

  • Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 1.700€.

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Einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500€ gibt es, wenn der Berater den Energieberatungs-Bericht (einen individuellen Sanierungsfahrplan) in einer Wohnungseigentümerversammlung einer WEG vorstellt. Denn bei WEG treffen oft unterschiedliche Interessen der verschiedenen Eigentümer aufeinander. So sind Abstimmungsprozesse über Investitionsentscheidungen zeitaufwendiger. Um die richtige Auswahl der Modernisierungsmaßnahmen zu treffen, kann ich als qualifizierter Berater die erforderlichen Sanierungsschritte erläutern.

Voraussetzungen für die staatliche Förderung

Um vom Angebot der Energieberatung zu profitieren, muss

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  • Ihr Gebäude in Deutschland stehen;

  • der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen

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